Integration
Die Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.
start.integration entspricht dieser Verbundaufgabe. Der Bund gibt die Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Integrationsförderung vor. Er unterstützt die Kantone mit Grundlagen, Hilfsmitteln und Subventionsbeiträgen. Der Kanton definiert die Strategie der Integrationsförderung auf kantonaler Ebene und koordiniert die Massnahmen mit dem Bund. Die kantonale Fachstelle Integration ist Ansprechstelle für die Gemeinden und Regelstrukturen für alle Fragen der Integration. Sie initiiert, koordiniert und steuert Angebote, die im Kanton zentral bereitgestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise Deutsch-Integrationskurse, eine Vermittlungsstelle für interkulturelles Dolmetschen sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für die arbeitsmarktliche Integration. Zudem verfügt und vollzieht der Kanton ausländerrechtliche Massnahmen in Fällen, in denen die Integration nicht gelingt. Der Kanton leitet und gestaltet start.integration strategisch und unterstützt die Gemeinden in der operativen Umsetzung.
Mit dem Projekt start.integration vollziehen Kanton und Einwohnergemeinden Aufgaben gemäss der Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20; Ausländergesetz, AuG).
Die Einwohnergemeinden fördern die Integration, in dem sie folgende Aufgaben sicherstellen:
1. Die Einwohnergemeinden führen eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Integration;
2. Erstinformation aller neuzugezogenen Personen aus dem Ausland, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
3. Beratung und Unterstützung der kommunalen und regionalen Regelstrukturen in Fragen der Integrationsförderung;
4. Initiierung, Aufbau und Umsetzung von Angeboten und Massnahmen zur Förderung der sozialen Integration;
5. Beratung von Personen, gegebenenfalls Vereinbarung und Verpflichtung zu bedarfsorientierten individuellen Integrationsmassnahmen sowie deren Überprüfung; der Kanton unterstützt die Gemeinden;
6. Information der zuständigen Stellen beim Kanton über Personen, deren Integration nicht gelingt oder die sich einer Integration verweigern.
Die Gemeinden gestalten die Integrationsförderung vor Ort. Gerne erteilt Ihnen die zuständige Integrationsbeauftragte, Frau Mirela Cosic, nähere Informationen zu den Erstinformationsgesprächen.