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Gemeinderatssitzungen vom 12. und 26. August 2014

27. August 2014
Aufhebung der kantonalen Erschliessungspläne Umfahrung Schönenwerd, Dorfkernentlastung Das Bau- und Justizdepartement legt aufgrund von § 68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; BGS 711.1) die Aufhebung der kantonalen Erschliessungspläne Umfahrung Schönenwerd, Dorfkernentlastung zur Genehmigung vor. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2003/757 vom 29. April 2003 genehmigte der Regierungsrat die Erschliessungspläne Umfahrung Schönenwerd, Dorfkernentlastung, bestehend aus „Dorfkernentlastung (Bahnhofstrasse - Aarauerstrasse)", Situation 1:500 vom Juni 1996 und „Rückbau der Oltnerstrasse", Situation 1:500 vom 25. April 1996. Die Einwohnergemeinde Schönenwerd lehnte an einer fakultativen Urnenabstimmung vom 13. Februar 2011 den Projektierungskredit für das Projekt Umfahrung Schönenwerd, Dorfkernentlastung, deutlich ab. Die Projektierung wurde infolge dessen sistiert. Auch im Entwurf des neuen kantonalen Richtplanes wird die Entlastungsstrasse nicht mehr aufgeführt. Mit Schreiben vom 31. Januar 2014 hat die Einwohnergemeinde Schönenwerd den Teilzonen-und Gestaltungsplan Lindenareal mit Sonderbauvorschriften zur kantonalen Vorprüfung nach § 15 PBG eingereicht. Der Teilzonen- und Gestaltungsplan tangiert den oben erwähnten und heute noch rechtskräftigen Erschliessungsplan „Dorfkernentlastung (Bahnhofstrasse-Aarauerstrasse)". Das Genehmigungsverfahren des Teilzonen- und Gestaltungsplanes Lindenareal bedingt die vorgängige Aufhebung der Erschliessungspläne Umfahrung Schönenwerd, Dorfkernentlastung. Mit Beschluss vom 6. Mai 2014 unterstützte der Gemeinderat Schönenwerd die Aufhebung. Die Aufhebung der Erschliessungspläne lag vom 30. Mai 2014 bis 30. Juni 2014 öffentlich auf. Während der Auflagezeit gingen keine Einsprachen ein. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2014/1257 vom 12. August 2014 wird die Aufhebung beschlossen. Fusion Bevölkerungsschutzregion Schönenwerd und Mittelgösgen per 1. Januar 2015 Am 13. Mai 2014 hat der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrates „Teilrevision des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Bevölkerungs- und Zivilschutzgebung“ verabschiedet. Die Bevölkerungsschutzkreise sollen unter anderem anstelle von bisher mindestens 6‘000 Einwohner neu mindestens 20‘000 Einwohner umfassen. Das Gesetz soll per 1. Januar 2015 in Kraft treten. Bereits anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2014 hat der Rat einhellig der Fusion mit der Region Mittelgösgen per 1. Januar 2015 zugestimmt und die Regionale Bevölkerungsschutzkommission (RBSK) mit der Ausarbeitung einer Vereinbarung beauftragt. Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 26. August 2014 genehmigt der Gemeinderat nun auch die Vereinbarung. Vertragsunterzeichnung Kehrichtabfuhr sowie Altpapiersammlung Für das Jahr 2015 konnten neue Verträge für die Kehrichtabfuhr sowie Altpapiersammlung unterzeichnet werden. Per 1. Januar 2015 erfolgt die Kehrichtabfuhr durch die Gloor Transport AG aus Zofingen und die Altpapiersammlung durch die Transport AG Aarau aus Buchs. 6. Gewerbetreff in Schönenwerd Die Einwohnergemeinde Schönenwerd lädt die Gewerbetreibenden am Freitag, 12. September 2014 zum 6. Schönenwerder Gewerbetreff ein. Nach dem Kurzreferat von Herrn Dr. med. Jean-Pierre Grob zum Thema „Die Batterien sind leer“ wird durch Frau Gabriela Aebi den geladenen Gästen das Xundheitszentrum Schönenwerd vorgestellt. In Kürze Der Gemeinderat legt die Sitzungstermine für das Jahr 2015 fest. Ab sofort sind die Sitzungsdaten auf der Homepage der Einwohnergemeinde Schönenwerd abrufbar. 27.08.2014/Mirela Todorovic