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Wahlvorschläge Erneuerungswahlen Gemeinderat

2. April 2025

Gestützt auf § 47 Gesetz über die politischen Rechte (GpR) und § 19 Verordnung über die politischen Rechte (VpR) werden die Wahlvorschläge der Parteien für die Gemeinderatswahlen vom Mittwoch, 2. April 2025 bis Freitag, 4. April 2025 öffentlich zur Einsicht aufgelegt.

Eine Kopie der Original-Wahllisten kann während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten und gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden der Wahlvorschläge sind während der Auflagefrist bei der Gemeindeschreiberin schriftlich geltend zu machen (§ 48 Gesetz über die politischen Rechte).

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschläge Gemeinderatswahlen vom 18.05.2025 (PDF, 835.19 kB) Download 0 Wahlvorschläge Gemeinderatswahlen vom 18.05.2025